top of page

AAB UND HONORAR

In unserem Erstgespräch vereinbaren wir nicht nur die auf Ihre rechtliche Situation individuell angepassten Leistungen, sondern auch mein Honorar. 

Ich rechne grundsätzlich nach einem vorab vereinbarten Stundensatz ab. Da die Honorarvereinbarung aber genauso individuell vereinbart wird, wie die für Sie relevanten Leistungen, können wir - je nach Fallkonstellation - auch eine Pauschale vereinbaren oder das Rechtsanwaltstarifgesetz zugrunde legen.  

Sobald wir Leistung und Honorar festgelegt haben, schließen wir die Mandatsvereinbarung ab, der meine Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) zugrunde liegen. Diese werden Ihnen selbstverständlich vor Auftragserteilung übermittelt.

Eine aktuelle Version der Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) können Sie hier abrufen und downloaden (durch klick auf den PDF-Button):

bottom of page