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Haushaltsversicherung - oft unterschätzt, im Alltag unverzichtbar!

  • Autorenbild: Johanna Walchhofer
    Johanna Walchhofer
  • 26. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit
Ein Regenschirm schützt ein Häuschen aus Bauklötzen vor dem Regen.
*Bild KI-generiert

Die Wichtigkeit von Haushaltsversicherungen wird im Alltag häufig unterschätzt – dabei sind sie im Ernstfall unverzichtbar. Nach Brand-, Leitungswasser- oder Einbruchschäden entscheiden sie oft darüber, ob ein finanzieller Schaden abgefedert oder zur existenziellen Belastung wird. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Versicherte von einem umfassenden Schutz ausgehen, der so nicht besteht. Erst ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen, die richtige Versicherungssumme und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten zeigen, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz tatsächlich greift.


1. Welche Schäden sind durch die Haushaltsversicherung gedeckt und welche nicht?


Die Haushaltsversicherung bietet nach österreichischem Recht keinen umfassenden „Allgefahrenschutz“, sondern deckt ausschließlich jene Risiken ab, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart sind, etwa Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt daher immer vom konkreten Vertragsinhalt ab. Häufig ausgeschlossen oder eingeschränkt sind Schäden durch Abnutzung, Feuchtigkeit, mangelhafte Instandhaltung oder den Verlust bzw. Diebstahl von Gegenständen außerhalb der Wohnung. Auch Wertgegenstände sind oft nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen oder nur bei gesonderter Vereinbarung versichert. Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme (Unterversicherung) kann zudem dazu führen, dass selbst versicherte Schäden nur anteilig ersetzt werden.


2. Wann kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern?


Versicherer können ihre Leistung kürzen oder ablehnen, wenn Versicherte vertragliche oder gesetzliche Pflichten verletzen. Dazu zählen insbesondere grob fahrlässiges Verhalten – etwa unbeaufsichtigte Kerzen, offen gelassene Fenster oder unsachgemäßer Umgang mit Elektrogeräten – sofern grobe Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich mitversichert ist. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung dem Ausmaß des Verschuldens entsprechend kürzen oder – bei besonders schwerem Fehlverhalten – ganz verweigern.


Ebenso relevant sind die sogenannten Obliegenheiten im Schadensfall: Schäden müssen unverzüglich gemeldet, möglichst gering gehalten (Schadenminderungspflicht) und vollständig aufgeklärt werden. Werden Meldefristen versäumt, Beweise nicht gesichert oder unrichtige Angaben gemacht, kann dies nach dem Versicherungsvertragsgesetz leistungsrelevant sein, sofern die Pflichtverletzung Einfluss auf den Schaden oder dessen Feststellung hatte.


3. Wer haftet im Schadenfall und was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

 

In Mietwohnungen ist entscheidend, wer den Schaden verursacht hat. Hat der Mieter durch eigenes Verschulden einen Brand- oder Wasserschaden herbeigeführt, haftet er grundsätzlich gegenüber dem Vermieter. Entsteht am Gebäude selbst ein Schaden und wurde dieser nicht ausschließlich durch das Verhalten des Mieters verursacht, kann häufig der Gebäudeversicherer zum Ersatz des Schadens herangezogen werden. Je nach Schadensursache und Vertragslage können Haushalts- und Gebäudeversicherung parallel betroffen sein.


Lehnt ein Versicherer die Leistung ab oder kürzt diese, sollten Versicherte die Entscheidung nicht ungeprüft hinnehmen. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Begründung anzufordern, Einsicht in Gutachten und Unterlagen zu verlangen und die Rechtslage prüfen zu lassen. In vielen Fällen zeigt sich, dass eine rechtliche Überprüfung – sei es außergerichtlich, über Schlichtungsstellen oder vor Gericht – entscheidend für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche ist.


Haben Sie Fragen zum Thema Haushaltsversicherung oder haben Sie Probleme mit Ihrem Versicherer? Wir unterstützen Sie gerne bei allen Anliegen rund um das Thema Haushaltsversicherung. Kontaktieren Sie uns gleich unter office@jwlegal.at oder rufen Sie uns an +4368110801518.


Zu diesem Thema durfte ich auch in einem Beitrag von die Presse Stellung nehmen und über wesentliche Fragen zur Haushaltsversicherung aufklären. Hier geht es zum Artikel.


Disclaimer: Die in diesem Artikel dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Für konkrete Einzelfälle sollten Versicherte eine fachkundige Beratung, etwa durch Anwälte oder Versicherungsexperten, einholen.

 
 
 

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