Versicherungsmythen im Unternehmensalltag: Was rechtlich wirklich stimmt – und was nicht
- Johanna Walchhofer

- 16. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 17. Feb.

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich immer wieder: Viele Probleme entstehen nicht, weil Unternehmen „schlecht versichert“ sind, sondern weil sie sich auf falsche Annahmen verlassen. Diese Mythen halten sich hartnäckig – bis es zu einem Schaden oder Haftungsfall kommt.
Der folgende Überblick beleuchtet typische Versicherungsmythen aus rechtlicher Sicht. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, wo verbreitete Vorstellungen mit der Rechtslage nicht übereinstimmen.
Mythos 1: „Ich habe eine Versicherung – also bin ich rechtlich abgesichert“
Eine Versicherung ist kein rechtlicher Schutzschild. Sie ändert weder die Haftungslage noch die rechtliche Beurteilung eines Verhaltens. Ob jemand haftet, entscheidet ausschließlich das materielle Recht – nicht der Versicherungsvertrag.
Der Versicherer stellt sich zunächst die Frage: Besteht für diesen Schadenfall Deckung? Dies prüft er in der Regel anhand der gegen den Unternehmer erhobenen Vorwürfe. Erst nach der Bejahung der Deckung aus dem Versicherungsvertrag prüft der Versicherer die Haftungsfrage. In der Praxis werden diese beiden Ebenen häufig vermischt. Das führt zu falschen Erwartungen – insbesondere bei Organhaftung, Vermögensschäden oder vertraglichen Haftungsfällen.
Mythos 2: „Für Fehler von Mitarbeiter:Innen hafte ich nicht persönlich“
Rechtlich unzutreffend – zumindest in dieser Pauschalität. Zwar haften Mitarbeiter:Innen grundsätzlich selbst für ihr Fehlverhalten, in der Praxis werden Ansprüche jedoch häufig gegen das Unternehmen oder dessen Leitung gerichtet.
Insbesondere bei Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsfehlern kann sich die Haftung auf Geschäftsführungsebene verlagern. In solchen Fällen geht es nicht um den einzelnen Mitarbeiterfehler, sondern um die Frage, ob die Unternehmensleitung ihre Pflichten erfüllt hat.
Versicherungsrechtlich ist das relevant, weil sich der Vorwurf dann nicht mehr auf einen „Mitarbeiterfehler“, sondern auf eine pflichtwidrige Leitungshandlung richtet.
Mythos 3: „Im Schadenfall übernimmt die Versicherung automatisch die Verteidigung“
Auch das ist ein häufiger Irrtum. Ob und in welchem Umfang Rechtsverteidigungskosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und vom behaupteten Vorwurf ab.
In der Praxis zeigt sich, dass Versicherer die Deckung der Vertretungskosten häufig zunächst unter Vorbehalt prüfen oder ablehnen, wenn der behauptete Sachverhalt in einen Ausschluss fallen könnte. Die rechtliche Auseinandersetzung über die Deckung läuft dann parallel zum Haftungsverfahren – mit entsprechenden Kosten- und Zeitfolgen für das Unternehmen oder die verantwortlichen Personen. Abhilfe schafft hier die Vereinbarung, dass der Versicherer im Fall eines von ihm behaupteten Deckungsausschlusses die Kosten der Rechtsverteidigung unter Vorbehalt der Rückforderung infolge Bestätigung des Deckungsausschlusses übernimmt.
Mythos 4: „Für Geldstrafen oder Abgaben bin ich versichert“
Ein besonders hartnäckiger Irrtum. Geldstrafen, Verwaltungsstrafen und ähnliche Sanktionen sind regelmäßig nicht versicherbar. Das ergibt sich nicht nur aus den Versicherungsbedingungen, sondern auch aus grundlegenden rechtlichen Wertungen.
Wer glaubt, sich gegen jedes Risiko „freikaufen“ zu können, verkennt die Grenze zwischen Schadenersatz und Sanktion. Diese Grenze ist juristisch klar – wird im Unternehmensalltag aber häufig übersehen.
Mythos 5: „Wenn der Schaden schon passiert ist, lässt sich das versicherungsrechtlich klären“
In der Praxis ist oft das Gegenteil der Fall. Schaden- und Haftungsfälle entwickeln ihre Dynamik erst über Monate oder Jahre. Aussagen, Dokumentation, interne Abläufe und frühere Entscheidungen gewinnen im Nachhinein rechtliche Bedeutung.
Aus anwaltlicher Sicht zeigt sich regelmäßig, dass Probleme nicht im Schaden selbst liegen, sondern in:
fehlender Dokumentation,
unklaren Zuständigkeiten,
oder falschen Erwartungen an den Versicherungsschutz.
Versicherungsrecht ist in solchen Fällen weniger eine Frage des Vertragsabschlusses als der rechtlichen Einordnung des Geschehens.
Fazit: Versicherungsmythen sind rechtliche Risikofaktoren
Versicherungen sind kein Ersatz für rechtssicheres Handeln und keine Garantie für wirtschaftliche Sicherheit. Wer ihre rechtliche Wirkung überschätzt, läuft Gefahr, im Schadenfall doppelt betroffen zu sein: durch Haftung und durch fehlende Deckung.
Wer unternehmerische Verantwortung trägt, sollte sich nicht auf Mythen verlassen, sondern die rechtlichen Grundlagen von Haftung und Versicherung zumindest in ihren Grundzügen kennen. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ist und bleibt eine Einzelfallfrage.
Wenn Sie sich mit Haftungs- oder Versicherungsfragen konfrontiert sehen, unterstützen wir Sie gerne bei der rechtlichen Einschätzung und weiteren Vorgehensweise. Kontaktieren Sie uns direkt unter office@jwlegal.at oder +43 681 10801518.
Disclaimer: Die in diesem Artikel dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Für konkrete Einzelfälle sollten Versicherte eine fachkundige Beratung, etwa durch AnwältInnen oder Versicherungsexperten, einholen.


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